
Zentrale:
Mannheimer Straße 212
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 - 6 14 34
Fax: 0671 - 7 40 16
Niederlassung:
Bahnhofstraße 18
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 - 360 580 90
Fax: 0611 - 360 580 91
info@gutachter.net
www.gutachter.net
Karl J. Bach
gutachterbach@gutachter.net
öffentl. bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die IHK zu Koblenz
Gesellschafter bis 02.01.2016 sodann
als freier Mitarbeiter
Michael Barz
gutachterbarz@gutachter.net
MRICS - öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die IHK zu Koblenz und CIS HypZert (S)
Paulina Barz
paulina.barz@gutachter.net
Dipl.-Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Mieten und Pachten (DIA) zertifiziert (LS) nach ISO / IEC 17024 (DIA zert.) Immobilienfachwirtin (IHK)
CIS HypZert (F)
Vom Kunden häufig gestellte Fragen:
1. Was kostet ein Gutachten?
Das ist von Fall zu Fall verschieden, ob bebaut, unbebaut, sind Erbbau-, Wohn-, Nießbrauch-, Wegerecht etc. zu bewerten. Es kommt in erster Linie auf den erforderlichen Aufwand und die Höhe des vom Gutachter ermittelten Verkehrswertes an. Das Honorar lehnt sich an Landesgebühren an.
2. Wird ein Vertrag abgeschlossen?
Es werden alle Einzelheiten, insbesondere Wertermittlungsstichtag, Grundstücksdaten, Anlass der Wertermittlung, Kosten und Honorar u. s. w. in einem sog. „Sachverständigenvertrag“ aufgenommen. Zu diesem Vertrag gehört auch eine Vollmacht des Eigentümers/ Auftraggebers, die den Sachverständigen ermächtigt, alle benötigten Informationen und Unterlagen einzuholen bzw. zu beschaffen.
3. Wie läuft so eine Gutachtenerstattung ab?
Zuerst wird ein zeitnaher Ortstermin vereinbart, zu dem die baulichen Tatsachen festgestellt werden. Nach Vorlage aller Daten und Fakten wird das Gutachten bearbeitet und erstattet.
4. Wie lange dauert die Erstattung eines Gutachtens?
Je nach Dringlichkeit. Die Erstattung eines Gutachtens erfordert im Normalablauf ca. 6 – 8 Wochen ab Ortstermin, da insbesondere auch alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen müssen.
Wichtige Unterlagen für die Erstellung eines Gutachtens:
Aktueller Grundbuchauszug
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
Flurkarte
Alle Baupläne des Objektes
Wohnflächen-, Nutzflächen-, Bruttogeschossflächenberechnung
Bei Eigentumswohnungen:
Teilungserklärung, Mietverträge, Protokoll der Eigentümerversammlung
Bei Mehrfamilienhäusern:
Mieterliste und Mietaufstellung evtl. Mietverträge
Bei betriebl. Bewertungen:
Steuerliche Unterlagen
Bei mehreren Eigentümern:
Vollmacht der nicht anwesenden Personen bzgl. der Unterzeichnung des Sachverständigenvertrages, in dem der Umfang der Sachverständigentätigkeit festgelegt wird.